Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kindern und Jugendlichen die Kosten einer Behandlung, wenn durch die Zahn- und Kieferfehlstellung die Funktionen des Beißens, Kauens oder Sprechens beeinträchtigt sind. Vor Behandlungsbeginn muss hierbei das Ausmaß der Fehlstellung anhand von kieferorthopädischen Indikationsgruppen festgestellt werden. Diese sogenannte KIG-Einstufung legt fest ob Anspruch auf Kassenleistung besteht. Wird beim Patienten eine KIG-Stufe 3 nicht erreicht, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass eine kieferorthopädische Behandlung nicht medizinisch sinnvoll ist. Die Kosten müssen dann jedoch privat getragen werden. Bei Erwachsenen besteht nur bei schweren skelettalen Kieferanomalien ein Leistungsanspruch für die Durchführung kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischer Therapien.
Werden von der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten übernommen, muss durch den Patienten bzw. seine Eltern zunächst ein Eigenanteil von 20% der Kosten im Rahmen von Quartalsabrechnungen getragen werden. Nach erfolgreichem Behandlungsabschluß wird dieser Eigenanteil dann von der Krankenkasse wieder erstattet.
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Dr.-Külz-Straße 3
04808 Wurzen
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Fax: 03425 818407
E-mail: info@kfo-reich.de
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Dr. Uwe Reich
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
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